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   BVerwG, 04.07.1958 - IV C 116.56   

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BVerwG, 04.07.1958 - IV C 116.56 (https://dejure.org/1958,1733)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1958 - IV C 116.56 (https://dejure.org/1958,1733)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1958 - IV C 116.56 (https://dejure.org/1958,1733)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.06.1955 - III C 25.54
    Auszug aus BVerwG, 04.07.1958 - IV C 116.56
    Bei Prüfung der Bedürftigkeit im Sinne der Ausbildungshilfe sei auch das Einkommen des Stiefvaters mitzuberücksichtigen (Hinweis auf die Urteile vom 27. Juni 1955 - BVerwG III C 25.54 - und vom 26. Januar 1956 - BVerwG III C 16.55 -).

    Dabei sind, wie u.a. in den Urteilen vom 27. Juni 1955 - BVerwG III C 25.54 - und vom 26. Januar 1956 - BVerwG III C 16.55 - ausdrücklich ausgesprochen wird, auch die Einkommensverhältnisse des Stiefvaters eines zu fördernden Jugendlichen mitzuberücksichtigen.

  • BVerwG, 26.01.1956 - III C 16.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1958 - IV C 116.56
    Bei Prüfung der Bedürftigkeit im Sinne der Ausbildungshilfe sei auch das Einkommen des Stiefvaters mitzuberücksichtigen (Hinweis auf die Urteile vom 27. Juni 1955 - BVerwG III C 25.54 - und vom 26. Januar 1956 - BVerwG III C 16.55 -).

    Dabei sind, wie u.a. in den Urteilen vom 27. Juni 1955 - BVerwG III C 25.54 - und vom 26. Januar 1956 - BVerwG III C 16.55 - ausdrücklich ausgesprochen wird, auch die Einkommensverhältnisse des Stiefvaters eines zu fördernden Jugendlichen mitzuberücksichtigen.

  • BVerwG, 27.07.1959 - IV C 68.59

    Rechtsmittel

    Die Änderung des Wortlauts aus "Familieneinheit" in "Eltern" und "Haushaltsangehörige" sei bereits 1954 vorgenommen worden, habe also bei der grundsätzlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von 1955 bereits vorgelegen; die in BVerwG III C 25.54 vom 27. Juni 1955 gebilligte Auslegung sei auch noch in den Entscheidungen BVerwG III C 16.55vom 26. Januar 1956 und BVerwG IV C 116.56 vom 4. Juli 1958 angewendet worden, die Entscheidung BVerwG IV C 215.57 betreffe einen Grenzfall.

    In der Streitsache BVerwG IV C 116.56, in der Ausbildungshilfe für das Schuljahr 1954/55 strittig, also von der Weisung 1954 nebst Durchführungsbestimmung 1954 auszugehen war, hat der Senat in seinem Urteil vom 4. Juli 1958 trotz des neuen Wortlauts "Eltern und sonstige Haushaltsangehörige" jedoch an der Einbeziehung des Stiefvaters festgehalten und ausdrücklich ausgesprochen, die Änderungen von 1954 hätten nicht zu einer Ausklammerung des Stiefvaters geführt.

  • BVerwG, 09.09.1960 - IV C 283.59

    Rechtsmittel

    Zwar ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu beanstanden, wenn der Präsident des Bundesausgleichsamts in seinen Ausbildungshilfebestimmungen den Ausgleichsbehörden bindend vorschreibt, bei Prüfung, der Bedürftigkeit vom Grundsatz der Familieneinheit auszugehen und neben den Eltern des Auszubildenden in die Bedarfsberechnung auch sonstige Haushaltsangehörige einzubeziehen (vgl. hierzu Urteil vom 4. Juli 1958 - BVerwG IV C 116.56 -).
  • BVerwG, 21.11.1958 - IV C 215.57

    Rechtsmittel

    Bei der zur Prüfung der Bedürftigkeit vorzunehmenden Berechnung ist vom Grundsatz der Familieneinheit auszugehen (vgl. hierzu u.a. Urteil vom 4. Juli 1958 - BVerwG IV C 116.56 -).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.08.1956 - IV C 116.56   

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https://dejure.org/1956,3423
BVerwG, 13.08.1956 - IV C 116.56 (https://dejure.org/1956,3423)
BVerwG, Entscheidung vom 13.08.1956 - IV C 116.56 (https://dejure.org/1956,3423)
BVerwG, Entscheidung vom 13. August 1956 - IV C 116.56 (https://dejure.org/1956,3423)
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